Windkraftanlagen in Dresden sind doch möglich
Das Windkraftverbot des Stadtrats greift nicht
Am 20. Juni 2013 fällte die Mehrheit des Stadtrates einen Beschluss, welcher u.a. folgenden Satz beinhaltete: „Der Stadtrat lehnt die Errichtung von Windkraftanlagen im gesamten Dresdner Stadtgebiet ab.“
Seither gab es immer wieder Debatten darüber, ob dieses ‚Windkraftverbot‘ aufgehoben werden sollte oder nicht. Doch die Diskussionen stellen sich nun als komplett überflüssig heraus, wie eine Anfrage der PVP-Kooperation beim (CDU-geführten) zuständigen Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung ergab.
Der damalige Beschluss richte sich, so steht es in der Antwort des Ministeriums, ausschließlich gegen Baumaßnahmen der Landeshauptstadt selbst. Genehmigungsanträge von Dritten allerdings seien grundsätzlich zu genehmigen, wenn sie die rechtlichen Anforderungen erfüllen. Das Umweltamt habe diese dann zu bewilligen, Ablehnungen aufgrund des Stadtratsbeschlusses hätten vor Gericht keinen Bestand.
Dr. Martin Schulte-Wissermann (Piraten), energiepolitischer Sprecher der PVP-Kooperation, freut sich über die Klarstellung: „Über eine Dekade wurde im Stadtrat über dieses Thema gestritten, vollkommen ideologiegetrieben. Jetzt haben wir es schwarz auf weiß: Windkraft made in Dresden ist grundsätzlich möglich.“
Um die Bundesvorgaben beim Ausbau der Windenergie zu erfüllen arbeitet der Planungsverband Oberes Elbtal/ Osterzgebirge gerade an einem Regionalplan, in welchem die Vorranggebiete für Windkraftanlagen festgelegt werden. Auch hier greift der 2013er Ratsbeschluss nicht. „Dresden kann sich bei der dringend notwendigen Energiewende nicht herausnehmen. Wenn der Planungsverband Windkraftanlagen auf dem Stadtgebiet vorsehen sollte, dann muss sich die Landeshauptstadt ihrer Verantwortung stellen“, so Schulte-Wissermann dazu. „Spätestens dann. Allerdings wäre es bereits jetzt vernünftig, das städtische Potential für Windkraft selbst zu ermitteln und mit der SachsenEnergie und anderen Vertretern der Energiebranche in Gespräche zu treten.“
Anlage: Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL):
