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Dresdner Nahverkehr erhalten: Nach Verzögerungen durch OB Hilbert bringen mehrere Fraktionen Antrag zur Beschleunigung ein

Im März 2025 wurde das Bürgerbegehren „Dresdner Nahverkehr erhalten: Kürzungen gemeinsam verhindern!“ gestartet und bereits am 30. Juni 2025 konnten über 40.000 Unterschriften für das Bürgerbegehren bei der Stadtverwaltung eingereicht werden.

Danach ließ sich Oberbürgermeister Hilbert viel Zeit. Erst am 11. Dezember 2025 – und damit fast ein halbes Jahr später – führte er im Stadtrat zusammen mit den Fraktionen von AfD, CDU, FDP und Team Zastrow die Entscheidung herbei, das Bürgerbegehren nicht zuzulassen und damit einen Bürgerentscheid zur Zukunft der Dresdner Verkehrsbetriebe zu verhindern. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens legten dagegen bereits im Januar 2026 Widerspruch bei der Stadtverwaltung ein.

Keine Entscheidung, keine Vorlage

Hilft die Landeshauptstadt Dresden dem Widerspruch nicht ab, entscheidet gemäß § 25 Abs. 4 Satz 3 SächsGemO die Landesdirektion Sachsen als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde. Bislang wurde jedoch die nötige Entscheidung, ob dem Widerspruch abgeholfen wird, nicht getroffen. Oberbürgermeister Hilbert hat dem Stadtrat noch nicht einmal eine Beschlussvorlage dazu vorgelegt. Auf die Nachfrage, wann die Entscheidung, ob dem Widerspruch abgeholfen wird, getroffen werden soll, teilte Hilbert eher vage mit: „Eine Entscheidung des Stadtrates über die Frage der Abhilfeentscheidung auf dessen Sitzung am 4. Juni 2026 wird angestrebt.“

Fraktionen wollen Entscheidung herbeiführen

Nun haben mehrere Fraktionen des Dresdner Stadtrates die Faxen dicke. Die Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen, Die Linke, SPD sowie PVP-Kooperation haben am heutigen Tag einen gemeinsamen Antrag eingereicht (siehe Anlage). Sie beantragen, dem Widerspruch abzuhelfen und die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Dresdner Nahverkehr erhalten: Kürzungen gemeinsam verhindern!“ festzustellen. Zudem beantragen die genannten Fraktionen, diesen Antrag gemäß § 36 Absatz 5 SächsGemO auf die Tagesordnung spätestens der übernächsten Sitzung des Stadtrates zu setzen (siehe Anlage). Der Oberbürgermeister ist rechtlich verpflichtet, diesem Antrag zu entsprechen und das Thema auf die Tagesordnung des Stadtrates zu setzen. Damit soll zügig eine Entscheidung des Stadtrates zum Bürgerbegehren herbeigeführt werden.

Dazu sagt Stadtrat Torsten Hans (Grüne): „Für uns steht fest: Bürgerbeteiligung verdient eine faire, sachliche Behandlung. Dass dieses Begehren die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, ist für uns mit dem Gutachten von Dr. Barbara Bushart zweifelsfrei belegt. Wir brauchen an dieser Stelle eine saubere Trennung zwischen der juristischen Bewertung und der politischen Diskussion über den Nahverkehr. Für die Frage der Zulässigkeit zählt allein, ob die formalen Kriterien erfüllt sind – und genau das ist der Fall.“

Dazu sagt Fraktionsvorsitzender André Schollbach (Die Linke): „Herr Hilbert fürchtet offenkundig das Votum der Bürgerinnen und Bürger. Der Oberbürgermeister bremst, verzögert und verhindert. Wir haben jetzt die Faxen dicke.“

Dazu sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Stefan Engel (SPD): „Das Bürgerbegehren wurde einfach vom Tisch gewischt. Die Finanzierungslücke von 18 Millionen Euro war kein Fantasiewert, sondern stammt vom Oberbürgermeister selbst. Die willkürliche Entscheidung aus dem Dezember muss schnell korrigiert werden.“

Dazu sagt Stadtrat Dr. Martin Schulte-Wissermann (Piraten, PVP-Kooperation): „Der Oberbürgermeister trat und tritt die Bürgerbeteiligung mit Füßen. Über 40.000 Unterschriften kann man nicht einfach so wegwischen. Der Bürgerwille muss endlich wieder ernst genommen werden. Wir wollen zur Wahlurne gehen!“

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