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Zensur im StaDDrat
Auf der Sitzung des Stadtrats am 29.01.2026 wurde ein von Max Aschenbach (Die PARTEI) eingereichtes Bild, welches bei seiner Rede zur BUGA33 im Ratssaal gezeigt wurde, vorab ohne seine Kenntnisnahme geändert. (Beide Versionen siehe unten) Am 30.01.2026 schrieben er sowie Fraktionsmitarbeiter Manuel Wolf je eine Nachricht an die Stadtverwaltung, in denen Sie eine Stellungnahme zu diesem Eingriff in sein Rederecht fordern.
Dresdner Nahverkehr erhalten: Nach Verzögerungen durch OB Hilbert bringen mehrere Fraktionen Antrag zur Beschleunigung ein
Die Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen, Die Linke, SPD sowie PVP-Kooperation haben am heutigen Tag einen gemeinsamen Antrag eingereicht. Sie beantragen, dem Widerspruch abzuhelfen und die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Dresdner Nahverkehr erhalten: Kürzungen gemeinsam verhindern!“ festzustellen. Zudem beantragen die genannten Fraktionen, diesen Antrag gemäß § 36 Absatz 5 SächsGemO auf die Tagesordnung spätestens der übernächsten Sitzung des Stadtrates zu setzen. Der Oberbürgermeister ist rechtlich verpflichtet, diesem Antrag zu entsprechen und das Thema auf die Tagesordnung des Stadtrates zu setzen. Damit soll zügig eine Entscheidung des Stadtrates zum Bürgerbegehren herbeigeführt werden.
Königsbrücker wird Boulevard
Daher wurde heute von Dr. Martin Schulte-Wissermann (Piraten, PVP-Kooperation), Anja Stephan (Die Linke), Michael Hauck (Bündnis Freie Bürger Dresden e.V.) ein Eilantrag an den Stadtrat eingereicht, der eine Bestandssanierung der Königsbrücker und eine Umnutzung der dann dadurch eingesparten Gelder fordert.
„Es geht nicht nur um diese halbe Million.“
„500.000 Euro. Über Zahlungen in dieser Höhe sollte nicht nur ein Ausschuss allein, sondern der gesamte Stadtrat abstimmen, besonders in Zeiten einer Haushaltssperre. Aus diesem Grund werde ich in der heutigen Ausschusssitzung beantragen, die Vorlage in den Stadtrat zu heben.“
Bearbeitungsprozess der Landeshauptstadt bei Wohngeld-Anträgen, Anfrage AF0153/24
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Im Mai 2023 antwortete die zuständige Beigeordnete, Frau Dr. Kaufmann, auf eine Anfrage meines Kollegen Dr. Martin Schulte-Wissermann zum Wohngeld (mAF0192/23), dass die Bearbeitungszeit für Wohngeldanträge durch die Landeshauptstadt Dresden damals bei circa drei Monaten gelegen habe, fügte jedoch den folgenden Nachsatz hinzu: „In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die Neueinstellungen eine bestimmte Einarbeitungszeit benötigen, bis die entsprechende fachliche Produktivität erreicht werden kann.“
Im September 2023 beauftragte der Stadtrat den Oberbürgermeister dann, die Bearbeitung der Wohngeldanträge durch Effizienzsteigerungen auf maximal 4 Wochen zu reduzieren, den digitalen Wohngeldantrag des Freistaates Sachsen statt den Sonderweg der Landeshauptstadt zu nutzen sowie den Betroffenen unbürokratische Vorschusszahlungen gemäß §26a WoGG zu ermöglichen (A0501/23).
In einer Beschlusskontrolle zu A0501/23 vom 14. Februar 2024 heißt es, dass u.a. „eine Vereinfachung in der Einkommensermittlung“ stattgefunden habe und der Antrag der Landeshauptstadt spätestens bis zum 30. Juni 2024 durch den digitalen Wohngeldantrag des Landes ersetzt werde. Leider ist dem Dokument nicht zu entnehmen, ob Betroffene mittlerweile vorläufige Zahlungen nach §26a WoGG erhalten.
Im Sozialausschuss am 17.09.2024 erfuhr ich allerdings, dass die durchschnittliche Bearbeitungsdauer noch immer bei 90 Tagen liegt. Ich bitte daher um die Beantwortung folgender Fragen:ERSETZUNGSANTRAG: Dresdner Brunnen-Debatte (A0011/24 bzw. A0059/25)
Unser Ersetzungsantrag: Ausgangsantrag A0011/24 (Team Zastrow): Ausgangsantrag A0059/25 (Die LINKE):
