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Bearbeitungsprozess der Landeshauptstadt bei Wohngeld-Anträgen, Anfrage AF0153/24
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Im Mai 2023 antwortete die zuständige Beigeordnete, Frau Dr. Kaufmann, auf eine Anfrage meines Kollegen Dr. Martin Schulte-Wissermann zum Wohngeld (mAF0192/23), dass die Bearbeitungszeit für Wohngeldanträge durch die Landeshauptstadt Dresden damals bei circa drei Monaten gelegen habe, fügte jedoch den folgenden Nachsatz hinzu: „In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die Neueinstellungen eine bestimmte Einarbeitungszeit benötigen, bis die entsprechende fachliche Produktivität erreicht werden kann.“
Im September 2023 beauftragte der Stadtrat den Oberbürgermeister dann, die Bearbeitung der Wohngeldanträge durch Effizienzsteigerungen auf maximal 4 Wochen zu reduzieren, den digitalen Wohngeldantrag des Freistaates Sachsen statt den Sonderweg der Landeshauptstadt zu nutzen sowie den Betroffenen unbürokratische Vorschusszahlungen gemäß §26a WoGG zu ermöglichen (A0501/23).
In einer Beschlusskontrolle zu A0501/23 vom 14. Februar 2024 heißt es, dass u.a. „eine Vereinfachung in der Einkommensermittlung“ stattgefunden habe und der Antrag der Landeshauptstadt spätestens bis zum 30. Juni 2024 durch den digitalen Wohngeldantrag des Landes ersetzt werde. Leider ist dem Dokument nicht zu entnehmen, ob Betroffene mittlerweile vorläufige Zahlungen nach §26a WoGG erhalten.
Im Sozialausschuss am 17.09.2024 erfuhr ich allerdings, dass die durchschnittliche Bearbeitungsdauer noch immer bei 90 Tagen liegt. Ich bitte daher um die Beantwortung folgender Fragen:Windkraftanlagen in Dresden sind doch möglich
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